Gegen den Widerstand der Bad Nenndorfer Bevölkerung und anderer AntifschistInnen fand am 3. August 2013 wieder einmal ein Aufmarsch von Alt- und Neonazis in Bad Nenndorf statt. Und dies, obwohl bei den Aufmärschen der letzten Jahre die NS-Diktatur verherrlicht worden war und öffentlich Nazisymbole gezeigt worden waren – ein eindeutiger Verstoß gegen §139 des Grundgesetzes. Davon unbeeindruckt hatte das hannoversche Verwaltungsgericht in diesem Jahr den NS-Nostalgikern ausdrücklich eine Kundgebung auf der Bahnhofstraße vor dem Wincklerbad genehmigt und dafür die durch die Bürgerinitiative “Bad Nenndorf ist bunt” am selben Ort angemeldete Kundgebung zeitlich begrenzt. Als die TeilnehmerInnen der antifaschistischen Kundgebung den Platz nicht räumen wollten, versuchte die Polizei ihn für die etwa 280 angereisten Nazis freizumachen, obwohl schnell klar war, dass dies nicht rechtzeitig gelingen würde. Die Massensitzblockade vor dem Wincklerbad, in der sich mehre Gruppen mit Bügelschlössern und in einer kleinen Pyramide angekettet hatten, verhinderte die angemeldete Kundgebung der Nazis. Noch während der Platz geräumt wurde, riefen die Nazis, die vorgaben einen “Trauermarsch” in Erinnerung an Gefangenenmisshandlungen der Alliierten im Wincklerbad zu veranstalten, über Lautsprecher dazu auf, Gewalt gegen die Angeketteten anzuwenden: Man solle sie an den Bügelschlössern auseinanderreißen oder den in der Pyramide festgemachten die Finger abschneiden.
Die Fotos geben einen Eindruck von den Ereignissen.